Blitzschutz
Wir nehmen Vorkehrungen gegen den Blitzeinschlag und den damit verursachten Schäden an Ihren Gebäuden vor. Ganz gleich ob Sie privater Bauherr sind und Ihr Eigenheim schützen wollen oder es sich um gewerbliche Gebäude bzw. Wohnanlagen handelt.
Wussten Sie, dass der Blitz nicht unmittelbar in das Gebäude einschlagen muss, um Schäden zu verursachen? Dazu reicht auch, wenn der Blitz im Umkreis von zwei Kilometern einschlägt. Daher können wir nur empfehlen sich der Thematik anzunehmen. Gemeinsam mit Partnerbetrieben sorgen wir für eine fachmännische Installation von Blitzschutztechnik bzw. Blitzschutzanlagen mit Prüfprotokoll und Abnahmebericht.